Freundliche Zahlungserinnerung kostenlos erstellen: Daten eingeben → fertiger Brief sofort. Ton wählbar. Als PDF speichern. Kein Login.
⚠️ Kein Rechtsanwalt – keine Rechtsberatung. Dieser Generator erzeugt Mustertexte ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte prüfen Sie den Text vor dem Versand. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.
Die Zahlungserinnerung ist ein freundliches, informelles Schreiben vor der förmlichen Mahnung – ohne gesetzliche Rechtswirkung. Sie hält die Kundenbeziehung aufrecht. Die erste Mahnung hingegen ist eine formelle Aufforderung mit Nachfrist und löst bei B2B-Verträgen den Schuldnerverzug aus (§ 286 BGB). Viele Zahlungsausfälle erledigen sich bereits mit einer freundlichen Zahlungserinnerung.
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist eine Zahlungserinnerung nicht. Empfehlenswert ist sie bei Stammkunden oder wenn die Geschäftsbeziehung nicht belastet werden soll. Bei B2C-Kunden tritt Verzug außerdem automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein (§ 286 Abs. 3 BGB) – ohne Mahnung.
Immer freundlich und wertschätzend. Viele Zahlungen sind schlicht vergessen worden – ein zu scharfer Ton beschädigt die Beziehung unnötig. Erst bei der förmlichen Mahnung darf der Ton bestimmter werden. Dieser Generator bietet drei Ton-Stufen zur Auswahl.
Nein. Die Zahlungserinnerung selbst hat keine rechtliche Wirkung und löst keinen Verzug aus. Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei B2C, 9 Prozentpunkte bei B2B) entstehen erst mit Eintritt des Verzugs – durch Mahnung oder nach Ablauf der 30-Tage-Frist (§ 286 Abs. 3 BGB bei B2C).
Wenn nach 7–14 Tagen keine Zahlung oder Reaktion erfolgt, ist die erste Mahnung sinnvoll. Sie setzt eine konkrete Nachfrist (meist 7–14 Tage) und kann bei B2B-Geschäften den Schuldnerverzug auslösen – was Verzugszinsen ermöglicht. Den Mahnung-Generator finden Sie auf dieser Seite verlinkt.