Kleinunternehmer Rechnung Generator §19 UStG

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⚠️ Kein Ersatz für Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall beim Steuerberater oder Finanzamt.

Häufige Fragen zum §19 UStG Kleinunternehmer

Was schreibe ich auf eine Rechnung als Kleinunternehmer §19 UStG?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen – auch nicht „0% MwSt" oder „0,00 €". Stattdessen muss folgender Pflichthinweis auf der Rechnung stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Zusätzlich alle §14-UStG-Pflichtangaben: vollständige Namen + Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum und Betrag.

Darf ich „0% MwSt" oder „MwSt: 0,00 €" schreiben?

Nein – das ist ein verbreiteter Fehler. Wer als Kleinunternehmer dennoch einen Umsatzsteuerbetrag ausweist, schuldet diese Steuer dem Finanzamt (§14c UStG – „unberechtigter Steuerausweis"). Schreiben Sie nur den Gesamtbetrag und darunter den §19-Hinweis. Kein MwSt-Betrag, keine MwSt-Zeile.

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja. Nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist entweder Ihre Steuernummer (vom Finanzamt) oder Ihre USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr., beginnt mit „DE") Pflichtangabe. Als Kleinunternehmer haben Sie in der Regel noch keine USt-IdNr. – dann reicht die Steuernummer.

Ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen ab 2025 erhöht). Bei Überschreitung werden Sie regelbesteuerungspflichtig. Hinweis: Prüfen Sie die aktuell gültigen Grenzen beim Finanzamt oder Steuerberater – diese Angaben sind ohne Gewähr.

Ist dieses Tool kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos. Kein Login, keine E-Mail-Adresse erforderlich. Einfach ausfüllen und direkt im Browser als PDF drucken oder als PDF-Datei speichern (Drucken → „Als PDF speichern" / „In Datei drucken").