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MahnFertigBeta – jetzt vormerken →Gesetzlich ist keine Mindestanzahl vorgeschrieben — eine einzige Mahnung genügt. In der Praxis sind jedoch zwei bis drei Mahnstufen üblich: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, letzte Mahnung. Danach können Sie den Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (§ 688 ZPO) oder einen Anwalt einschalten.
Mahngebühren sind im B2B-Bereich üblich und zulässig, wenn sie vorab im Vertrag oder in den AGB vereinbart wurden. Typisch sind 2–5 € je Mahnung. Im B2C-Bereich ist die Rechtslage strenger — ohne vertragliche Grundlage können Mahngebühren angefochten werden. Verzugszinsen (§ 288 BGB) dürfen Sie hingegen immer ansetzen: 9 Prozentpunkte über Basiszins (B2B) bzw. 5 Prozentpunkte (B2C).
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt (§ 286 BGB). Im B2B-Bereich tritt Verzug auch automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang ein — ohne dass eine Mahnung nötig ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzugseintritt laufen Zinsen nach § 288 BGB. Der aktuelle Basiszinssatz (Stand: Jan 2025) beträgt 3,62 % — der Verzugszins daher 12,62 % p. a. (B2B) bzw. 8,62 % p. a. (B2C).
Nein — eine Mahnung kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail oder mündlich). Für Beweiszwecke empfiehlt sich immer die Schriftform, idealerweise per Einschreiben oder mit Lesebestätigung per E-Mail. Das Schreiben sollte die Rechnungsnummer, den offenen Betrag, das Fälligkeitsdatum und eine konkrete Zahlungsfrist enthalten.
Nein — der Generator ist vollständig kostenlos und erfordert kein Konto. Sie geben Ihre Daten ein, der fertige Mahnbrief erscheint direkt im Browser und kann als PDF gespeichert oder gedruckt werden. Keine Installation, kein Login.